Schriftgrößen: klein | mittel | groß    Kontrast: normal | hoch

Startet die Suche
Startseite
Über uns
Berufsinfo
Jugend
Verkehr
Prävention
Fahndung
Internetwache
Presse
Kontakt
Impressum
  
> Berufsinfo > Bewerbung > Seiten > Wannkannichmichbewerben.aspx  

> Berufsinfo > Bewerbung > Wann kann ich mich bewerben?

 Bis wann müssen die Unterlagen spätestens bei Ihrem Einstellungsberater sein?

Bewerbungsschluss 

 Dienstgradabzeichen eines Polizeimeisters

 

für die Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst ist der

15. November für die Herbsteinstellung am 1.9. des Folgejahres,

15. Mai
für die Frühjahrseinstellung am 1.3. des Folgejahres.
 

für die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst ist der 

30. September für die Einstellung am 1.7. des Folgejahres.

Entscheidend ist immer das Datum des Posteingangs beim Einstellungsberater.

Warten Sie nicht bis zum Bewerbungsschluss. Je schneller Sie sich bewerben,
desto schneller können wir Ihre Bewerbung bearbeiten und Sie zum Auswahltest
einladen. Danach haben Sie Klarheit über Ihre berufliche Zukunft bei der Polizei.

 Bewerben Sie sich rechtzeitig!

Bewerberin beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens.