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Faxnotrufnummer 110 für hör- oder sprachbehinderte Menschen 

05.01.2009 
Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden.

PDF-Dokument: hier


Das teilte das Innenministerium am Montag, 5. Januar 2009, in Stuttgart mit. Bei allen Polizeipräsidien und -direktionen würden die Faxe direkt von der Einsatzzentrale entgegengenommen. Damit verbessere die Polizei ihren Service und damit die Bürgernähe.

In Baden-Württemberg sei bereits im Jahr 2001 eine zentrale Faxannahmestelle im Führungs- und Lagezentrum des heutigen Polizeipräsidiums Stuttgart eingerichtet worden, um hör- und sprachbehinderten Menschen eine schnelle und unkomplizierte Alarmierung von Polizei oder Hilfs- und Rettungsdiensten zu ermöglichen. Der neue Faxnotruf ermögliche sprach- und hörbehinderten Menschen nun eine barrierefreie Nutzung des polizeilichen Notrufs 110.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier unter Internetwache > Notruf für Gehörlose.