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„Gangolf Stocker und sein Anwalt, die die Anzeigen wegen Verstößen bei Demonstrationen als Angriff auf die Versammlungsfreiheit bezeichnen, offenbaren eindeutig ein fehlendes Rechtsverständnis.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Dienstag, 18. Januar 2011, zu Medienberichten mit entsprechenden Zitaten. Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut und im Grundgesetz verbrieft, aber auch dabei seien Regeln einzuhalten. „Mir dann auch noch zu unterstellen, ich hätte meine Hand im Spiel, ist falsch“, sagte der Innenminister.
Rechtsnormen seien nicht verhandelbar und würden für alle gleichermaßen gelten, auch für den Teil der Stuttgart 21-Gegner, die sich ihr eigenes Recht setzen wollten. Wenn beispielsweise selbsternannte Sprecher der so genannten Parkschützer offen bekundeten, dass für sie Verstöße gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten keinerlei Relevanz hätten, bedeute dies, dass man sich nicht mehr an Recht und Gesetz halte wolle.
Dies geschehe mittlerweile nahezu täglich.