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Bürger, die gegen die Abbildung ihrer in Stuttgart oder Mannheim gelegenen Gebäude und Grundstücke im Internet durch den Dienst Google Street View Widerspruch einlegen wollen, sollten dies bis spätestens 15.Oktober 2010 tun. An diesem Tag läuft die Frist für die Einlegung eines „Vorab-Widerspruchs“ ab, mit dem Eigentümer, Mieter oder Pächter verhindern können, dass Google Bildaufnahmen von ihren Wohnhäusern, Wohnungen oder Grundstücken ins Internet stellt. Später eingelegte Widersprüche werden von Google erst nach Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet berücksichtigt. Der Widerspruch kann schriftlich oder unter Nutzung eines Internet-Tools eingelegt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Handreichung des Innenministeriums unter
www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz_bei_Google_Street/228352.html
Bürger mit einer Immobilie in einer anderen baden-württembergischen Gemeinde steht es offen, bereits jetzt Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen. Für sie gilt die oben genannte Widerspruchsfrist nicht. Wer jedoch ohnehin Widerspruch einlegen will, dem empfiehlt die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und braucht sich um die von Google noch nicht bekannt gegebenen Widerspruchsfristen für die anderen Gemeinden nicht mehr zu kümmern.