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Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich begrüßt es, dass Google die Frist für die Einlegung von Widersprüchen Betroffener gegen die Veröffentlichung ihrer in Stuttgart und Mannheim gelegenen Häuser, Wohnungen und Grundstücke im Internet bis Mitte Oktober 2010 verlängert hat. Damit habe Google der Forderung Rechnung getragen, die Widerspruchsfrist mit Rücksicht auf die Sommerferien in Baden-Württemberg zu verlängern.