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„Die intensive Zusammenarbeit der baden-württembergischen Polizei mit dem Zoll bei der Rauschgiftbekämpfung ist ein großer Erfolg.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Montag, 15. März 2010, in Stuttgart. Diese Kooperation sei vor 18 Jahren Neuland gewesen, mit Blick auf den Fortschritt bei der gemeinsamen Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität sei eine Fortsetzung nur logisch. „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung für die Fortführung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift durch den Präsidenten des Zollkriminalamtes, Karl-Heinz Matthias, und Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann heute in Stuttgart, stellen sich Zoll und baden-württembergische Polizei gemeinsam und ohne Wenn und Aber dieser schwierigen Aufgabe“, betonte Rech.
Die Bekämpfung der schweren Rauschgiftkriminalität sei eine Kernaufgabe beider Behörden. Rauschgifthändler agierten international, organisiert und konspirativ. Um gegen sie vorzugehen, müssten Wissen und Ressourcen zusammengeführt und gemeinsam genutzt werden. „Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll ist deshalb unerlässlich“, sagte der Innenminister.
In Baden-Württemberg seien Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart eingerichtet, die das ganze Land abdeckten. Die erfahrenen Ermittler von Zoll und Polizei gingen primär gegen die Strukturen der Rauschgiftkriminalität vor. Ein Ziel sei dabei auch die Abschöpfung illegal erworbener Gewinne aus dem Drogenhandel.
Den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Baden-Württemberg gelänge es durch umfangreiche Ermittlungsverfahren immer wieder, den kriminellen Strukturen schwere Schläge zuzufügen. eispielsweise seien im vergangenen Jahr 116 Straftäter festgenommen und weit über einhundert Kilogramm Drogen sichergestellt worden.
Nach fast 18 Jahren habe sich die Kriminalitätslage geändert und die organisatorischen Grundlagen der Zusammenarbeit seien nun aktualisiert worden. „Wir haben die Rauschgiftfahndung in Baden-Württemberg fit für die Zukunft gemacht“, sagte Rech. Die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen würden nun gleichberechtigt durch einen Leiter Polizei und einen Leiter Zoll geführt. Damit werde eine bundesweite Richtlinie auch in Baden- Württemberg umgesetzt. „Wir dokumentieren mit dieser Vereinbarung auch formal, dass Zoll und Polizei Partner auf Augenhöhe mit dem gleichen Ziel sind“, betonte Innenminister Rech.