Schriftgrößen: klein | mittel | groß    Kontrast: normal | hoch

Startet die Suche
Startseite
Über uns
Berufsinfo
Jugend
Verkehr
Prävention
Fahndung
Internetwache
Presse
Kontakt
Impressum
Polizeireform
  
> Presse > Pressemitteilungen aktuell > Seiten > prim050_10.aspx  

> Presse > Pressemitteilungen aktuell
Innenminister Heribert Recht 
Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr 

21.05.2010 
Innenminister Heribert Rech: „Alkoholverbot ist ein wirksames Instrument für mehr Sicherheit im ÖPNV“

PDF-Dokument: hier

 

„Ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen ist ein wirksames Instrument für mehr Sicherheit im ÖPNV. Ich hoffe, dass bald mehr Verkehrsunternehmen eine solche Regelung in ihre Beförderungsbedingungen aufnehmen.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 21. Mai 2010, in Stuttgart.

Eine bundesweite Studie unter Verkehrsbetrieben unterstreiche die positive Wirkung des Verbots. Deutschlandweit hätten rund 380 Unternehmen konkrete Alkoholverbotsregelungen in den Beförderungsbedingungen. In Baden-Württemberg seien es neun Verkehrsverbünde beziehungsweise -betriebe. Bei diesen Unternehmen sei teilweise ein Rückgang von Straftaten festgestellt worden.

Die Festlegung eines Konsumverbots von Alkohol im ÖPNV in den besonderen Beförderungsbedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen sei im Grundsatz rechtlich unproblematisch. „Zur Durchsetzung der Alkoholverbotsregelungen sind vor allem konsequente unternehmerische Maßnahmen zur Einhaltung der Beförderungsbedingungen erforderlich“, betonte Rech.

Die Innenministerkonferenz werde sich in der kommenden Woche mit diesem Thema befassen. Ziel sei es, bei der Verkehrsministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden die Ergänzung der Beförderungsbedingungen anzuregen.

 

*

 

Zusatzinformationen

Unternehmen mit Alkoholverbotsregelung in Baden-Württemberg:

• Verkehrsverbund Stuttgart (VVS);

• Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV);

• Albtalverkehrsgesellschaft Karlsruhe (AVG KA), dem KVV zugehörig;

• Stadtwerke Konstanz, dem Hegau-Bodensee-Verbund (VHB) zugehörig;

• Südbaden Bus GmbH (SBG), dem VHB zugehörig;

• Stadtwerke Radolfzell, dem VHB zugehörig;

• Freiburger Verkehrs AG (VAG), dem Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) zugehörig;

• Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH (VSB), Verkehrsverbund;

• Tuttlingen (TUTicket), Verkehrsverbund Rottweil (VVR) mit gemeinsam gültigen Beförderungsbedingungen;

• DB Zugbus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB), auf bestimmten Linien im VVS.