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Innenminister Heribert Rech 
Überprüfungen unterstreichen die Notwendigkeit von Waffenkontrollen 

05.11.2009 
Innenminister Heribert Rech appelliert an Waffenbesitzer: „Nutzen Sie die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Waffen bis zum Jahresende“

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Die Waffenbehörden in Baden-Württemberg haben Ende Oktober landesweit Kontrollen durchgeführt und überprüft, ob Waffenbesitzer ihre Waffen und Munition sicher aufbewahren. Innenminister Heribert Rech sagte dazu am Donnerstag, 5. November 2009, in Stuttgart: „Die als Folge des tragischen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen verschärften bundesrechtlich verschärften Kontrollvorschriften müssen ernst genommen werden; die ersten Ergebnisse der Überprüfungen unterstreichen die Notwendigkeit solcher Kontrollen.“

In der letzten Oktoberwoche hätten Mitarbeiter der Waffenbehörden landesweit 1.073 Kontrollen im häuslichen Bereich der Waffenbesitzer vorgenommen. Dabei habe es 576 Beanstandungen gegeben. In der Mehrzahl hätten die Waffenbesitzer entweder überhaupt keinen Waffenschrank vorweisen können oder der Waffenschrank habe nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen. In Einzelfällen seien Waffen oder Munition nicht vorschriftsmäßig im Waffenschrank, sondern außerhalb davon untergebracht gewesen. „Dies zeigt, dass die gesetzlichen vorgeschriebenen
Kontrollen notwendig und berechtigt sind - auch weil einzelne Waffenbesitzer die Aufbewahrungsvorschriften häufig nicht ausreichend kennen“, so der Minister. Die Kontrollen seien in erster Linie darauf ausgerichtet, die Waffenbesitzer auf ihre gesetzlichen Pflichten hinzuweisen und entsprechend zu sensibilisieren. Waffenbesitzer, bei denen sich Beanstandungen ergeben hätten, seien bei den Kontrollen deshalb primär beraten worden.

Im Hinblick auf die Folgen, die sich aus einem sorglosen Umgang mit Waffen und Munition ergeben können, appelliert Innenminister Rech an die Waffenbesitzer: „Jeder einzelne Waffenbesitzer kann durch eine verantwortungsbewusste Aufbewahrung seiner Schusswaffen und Munition einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in unserem Land leisten.“ Ein besonderes Anliegen sei ihm die Amnestieregelung, die bis 31. Dezember 2009 eine straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition ermögliche.
„Ich rufe Besitzer von Waffen und Munition, die dafür keine Erlaubnis haben, dazu auf, diese bis Ende des Jahres abzugeben. Nach diesem Zeitpunkt muss der illegale Besitz von Waffen und Munition sanktioniert werden“, betonte Rech.