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Innenminister Heribert Rech 
Widerspruchsfrist bei Google Street View beachten 

16.08.2010 
Wer als Betroffener der Veröffentlichung von Aufnahmen eines in Stuttgart oder Mannheim gelegenen Gebäudes oder Grundstücks im Internet widersprechen will, muss dies jetzt tun, wenn er die Veröffentlichung verhindern will.

PDF-Dokument: hier 

Darauf wies die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich am Montag, 16. August 2010, in Stuttgart hin. Die Widerspruchsfrist läuft bis 15. September 2010, falls Widerspruch über das von Google ab morgen angebotene Internet-Tool eingelegt wird, beziehungsweise bis 21. September 2010, falls per Post Widerspruch eingelegt wird. Man könne auch danach noch von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, da dieses zeitlich unbefristet sei. Umgesetzt werde ein solcher Widerspruch jedoch erst nach dem zum Jahresende vorgesehenen Start von Google Street View und damit nach Veröffentlichung der Aufnahmen.

Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in einer Handreichung zusammengestellt, die unter http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz_bei_Google_Street_View/228352.html im Internet abrufbar ist. An gleicher Stelle finden sich auch umfassende datenschutzrechtliche Hinweise zu Google Street View.

Die Aufsichtsbehörde bedauerte in diesem Zusammenhang, dass Google ihrer Forderung nicht Rechnung getragen hat, wegen der Sommerferien in Baden-Württemberg und Bayern den Start des Widerspruchs-Tools auf die Zeit nach den Ferien zu verschieben oder die Widerspruchsfrist bis Mitte Oktober 2010 zu verlängern.