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> Berufsinfo > Einstellungsvoraussetzungen > Seiten > MittlererDienst.aspx  

 Sie besitzen bzw. erwerben mindestens einen mittleren Bildungsabschluss?

Die Voraussetzungen, um sich für eine Ausbildung
im mittleren Polizeivollzugsdienst zu bewerben 

  • Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen
  • Sie besitzen bzw. erwerben einen mittleren Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) oder einen Abschluss höherer Schulen.
  • Der Notendurchschnitt Ihres Bewerbungszeugnisses beträgt mit mittlerem Bildungsabschluss mindestens 3,2. Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei. (Mit abgeschlossener Berufsausbildung sind Ausnahmen vom Mindestnotendurchschnitt möglich).
    Mit einem höheren Schulabschluss ist die Bewerbung mit dem Versetzungszeugnis in die Abschlussklasse bzw. dem Abschlusszeugnis möglich.
  • Sie sind am Tag Ihrer gewünschten Einstellung zwischen 16,5 - 30 Jahre alt.
    (Mit abgeschlossener Berufsausbildung / Studium sind Ausnahmen vom Höchstalter möglich)

Hinweis: Die Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt auf eigene Kosten bei einer privaten Fahrschule erwerben.