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> Berufsinfo > Einstellungsvoraussetzungen > Nichtdeutsche Bewerber

 Sie verfügen über keine deutsche Staatsangehörigkeit?

Nichtdeutsche Bewerber

Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt.

Sie müssen:

  • Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
  • über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gem. § 5 FreizügG) verfügen und
  • sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten.