Nichtdeutsche Bewerber
Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt.
Sie müssen:
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Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
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über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gem. § 5 FreizügG) verfügen und
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sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten.