Die nachfolgenden Informationen stehen hier zum download bereit.
Was muss ich vor dem Einstellungstermin beachten?
Wie bin ich untergebracht?
Was muss ich mitbringen?
An was muss ich denken?
Dies und viele weitere Antworten, für Ihre Vorbereitung auf den Einstellungstermin, finden Sie hier.
Erhalte ich bei einer Zusage einen Ausbildungsvertrag?
Nein. Sollten Sie von uns eine Einstellungszusage erhalten, ist diese auch rechtlich bindend.
Eine Rücknahme erfolgt nur, wenn Hinderungsgründe für die Einstellung entgegenstehen. Dies können z. B. neu eingeleitete Ermittlungsverfahren oder gesundheitliche Probleme sowie Operationen sein.
Am Tage der Einstellung erhalten Sie dann Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf.
Mitteilungspflichten / Erforderliche Unterlagen
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Sollte nach Abgabe der Bewerbung bzw. nach dem Auswahltest ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, ist dies unverzüglich dem Bereitschaftspolizeipräsidium mitzuteilen.
Fahrverbot: Sollten Sie nach Abgabe der Bewerbung bzw. nach dem Auswahltest ein Fahrverbot erhalten haben bzw. sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, ist dies unverzüglich dem Bereitschaftspolizeipräsidium mitzuteilen.
Operationen oder neu eingetretene gesundheitliche Probleme seit dem Auswahltest müssen umgehend dem Bereitschaftspolizeipräsidium gemeldet werden. In diesen Fällen ist eine erneute Überprüfung durch den Polizeiarzt erforderlich.
Fehlende Unterlagen: Fehlende Unterlagen wie z.B. Arbeitszeugnisse (beglaubigte Fotokopie), Schulabgangszeugnisse oder Exmatrikulations-Bescheinigungen reichen Sie bitte schnellstmöglich nach. Sie müssen spätestens am Tag der Einstellung vorgelegt werden. Die Lohnsteuerkarte kann in Ausnahmefällen nachgereicht werden.
Zeugnisvorlage: Sollte dem Bereitschaftspolizeipräsidium noch kein Abschlusszeugnis vorgelegt worden sein, so ist dies spätestens am Einstellungstag in beglaubigter Kopie mitzubringen. Ansonsten ist keine Einstellung möglich.
Rund ums Gehalt / Versicherungen
Versicherungen / Freie Heilfürsorge: Für Polizeibeamte gelten bei Krankheiten und bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Dienst besondere Fürsorgeregelungen.
Versicherungen sind nicht berechtigt, im Auftrag der Polizei zu handeln. Schließen Sie vorerst keine private Zusatzversicherung ab. Sie werden am Einstellungstag von uns beraten.
Einen bestehenden Krankenversicherungsschutz behalten Sie bitte bis zum tatsächlichen Dienstantritt bei.
Dienstbezüge: Ihre Dienstbezüge werden an die von Ihnen gewünschte Bank überwiesen. Bis zur Überweisung Ihrer ersten Bezüge vergehen erfahrungsgemäß etwa 4 bis 6 Wochen. Richten Sie bitte die Bankverbindung schon vor dem Dienstantritt ein und teilen Sie die Kontonummer und die Bankleitzahl nach dem Dienstantritt Ihrer Dienststelle mit.
Mein Verdienst in der Ausbildung
Die Anreise / Kostenerstattung / Parken
Zimmerreservierung zur Anreise am Vortag (Reservierung erst 1 Woche vorher möglich!)
BPD BR: 07251/703-405
BPD GP: 07161/616-2048
BPD BC: 07351/502-504
BPD LR: 07821/90-1509
BPD BB: 07031/621-3350
KFZ / Parkmöglichkeiten: Parkplätze für Ihr privates KFZ stehen Ihnen bei den Bereitschaftspolizeidirektionen zur Verfügung.
Reisekostenerstattung: Die Fahrtkosten für die Anfahrt zum Einstellungsort (d.h. die einmalige Anreise zum Dienstantritt) wird Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen vergütet. Sollten Sie mit dem Bus oder der Bahn anreisen, sollten Sie Ihr Fahrticket aufbewahren.
Der Tag der Einstellung
Nach einer nochmaligen kurzen ärztlichen Kontrolluntersuchung, in der Sie auch einem Drogenscreening unterzogen werden, finden verschiedene Belehrungen sowie im Anschluss Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf statt.
An diesem Tag erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ausbildungsverlauf.
Unterrichtsbeginn: Der eigentliche Unterricht beginnt am Folgetag (bei Dienstantritt an einem Freitag ist Unterrichtsbeginn am darauf folgenden Montag).
Stundenplan: Der Unterricht beginnt in der Regel um 07.25 und endet gegen 16.00 Uhr. Abhängig von der Polizeischule, bei der Sie ausgebildet werden, können diese Zeiten auch etwas abweichen. Ein Musterstundenplan.
Begleitperson: Erziehungsberechtigte, welche Ihre Kinder persönlich zum Ausbildungsstandort begleiten, sollten das Gelände während des Tages grundsätzlich wieder verlassen. Gegen 16 Uhr ist die Einstellung i.d.R. abgeschlossen. Der Unterricht beginnt am Folgetag (bei Dienstantritt an einem Freitag ist Unterrichtsbeginn am darauf folgenden Montag).
Bei Anreise am Vortag ist nur den zukünftigen Auszubildenden die Übernachtung gestattet.
Rund um die Ausbildungsorte / Was muss mitgebracht werden?
Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft: Polizeibeamte in Ausbildung sind bei der Bereitschaftspolizei grundsätzlich zum gemeinsamen Wohnen in der Polizeiunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Selbstverständlich können Sie aber auch unter der Woche nach Hause fahren. Hier können sich künftig Änderungen ergeben.
Wochenende: Am Wochenende oder an Feiertagen steht es den Auszubildenden frei, ob sie nach Hause fahren oder in der Unterkunft bleiben.
Anwesenheitspflicht: nach Dienstende kann die Unterkunft verlassen werden.
Unterbringung: Sie sind i.d.R. in Zweibettzimmer untergebracht. Bettwäsche und Handtücher werden von den Bereitschaftspolizeidirektionen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dienstkleidung, Schuhe und Ausrüstungsgegenstände werden dienstlich gestellt. Sollten Sie an den ersten Tagen nicht an Ihren Wohnort zurückkehren, empfiehlt es sich, Wäsche, Zivilkleidung sowie die Dinge Ihres persönlichen Bedarfs mitzubringen.
TV / Internet: stehen Ihnen in Gruppenräumen zur Verfügung
Besuch: Fremden ist das Betreten der Unterkunft grundsätzlich nicht gestattet.
Kosten für die Unterkunft / Befreiung: Die Unterkunftspauschale liegt derzeit bei 59,40 € pro Monat. Diese wird dem Bruttolohn zugeschlagen. Nach Versteuerung des Gesamtbetrages werden ca. 10 Euro pro Monat von den Dienstbezügen abgezogen. In Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft gestellt werden. Hier können sich künftig Änderungen ergeben.
Verpflegung: Sie werden während der Ausbildung voll verpflegt. Z.Zt. werden hierfür 6,76 Euro pro Tag erhoben. Am Wochenende besteht die Möglichkeit, die Kochgelegenheiten in den Aufenthaltsräumen zu nutzen.
Sonstige Informationen
Vereidigung: Die Vereidigung erfolgt i.d.R. 2 Monate nach der Einstellung. An diesem Tag können auch Ihre Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Lebenspartner, Großeltern) teilnehmen.
Infoveranstaltung: Eine Informationsveranstaltung findet nicht statt. Nähere Informationen zum Ausbildungsverlauf erhalten Sie am Tag der Einstellung.
Bei weiteren offenen Fragen
Die Einstellungsberater bei den Polizeipräsidien bzw. Polizeidirektionen
Ansprechpartner beim Bereitschaftspolizeipräsidium / Bewerbertelefon: 07161/ 616 16 16
Unsere Sprechzeiten: Mo. - Mi. 14:00 -16:00 Uhr, Do 15:00 - 17:00 Uhr und Fr. 10:00 - 12:00 Uhr