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Voraussetzungen 

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Häufig gestellte Fragen zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung
  

Wo kann ich mich über die Einstellungsvoraussetzungen informieren?

Dazu stehen Ihnen 2 Möglichkeiten offen.

  • Zum einen können Sie sich über die Homepage der Polizei des Landes Baden-Württemberg unter www.polizei-bw.de erkundigen.
  • Zum anderen stehen Ihnen die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater bei den Polizeidirektionen, den Polizeipräsidien und den Bereitschaftspolizeidirektionen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Den für Sie zuständigen Einstellungsberater finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bewerbung“. 
     

Ihr Auftreten und Ihr Erscheinungsbild

Ihr Auftreten und Ihr Erscheinungsbild darf nicht den Erwartungen an das Berufsbild einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten entgegenstehen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn Sie regelmäßig Kontakte zu politisch extremistischen oder zu kriminellen Kreisen pflegen, aber auch wenn Sie Tätowierungen im sichtbaren Bereich haben (an Unterarmen, im Gesicht oder am Hals) oder wenn die Motive oder Schriftzüge politisch oder weltanschaulich bedenklich sind. Dies ist unter anderem bei lebensfeindlichen, bösartigen und abweisenden Darstellungen der Fall.

Wann werden Ausnahmen vom Höchstalter zugelassen?

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, beträgt das Höchstalter 35 Jahre. Die gleiche Regelung gilt, wenn Sie ein abgeschlossenes Studium haben.

Bei Soldaten auf Zeit (SAZ 12) ist eine Bewerbung unabhängig vom Alter innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung aus der Bundeswehr möglich.
 

Welches Zeugnis zählt als Bewerbungszeugnis?

Grundsätzlich zählt das der Bewerberin bzw. dem Bewerber bis zum Bewerbungsschluss aktuell vorliegende Zeugnis als Bewerbungszeugnis.
 

Wie und wann kann ich mich bewerben, wenn ich die einjährige Fachhochschulreife mache? 

Haben Sie die Schule noch nicht abgeschlossen, können Sie sich mit dem Zeugnis der Mittleren Reife für den mittleren Dienst bewerben.
Eine Bewerbung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ist erst nach Erhalt des Abschlusszeugnisses möglich.
 
 

Muss ich Angaben über frühere Fahrverbote oder bereits eingestellte Ermittlungs- und Strafverfahren machen?

Ja! Falschangaben führen unweigerlich zur Ablehnung.
 
 
  
 

Wie alt muss ich mindestens sein?

Hierzu ist der Termin Ihrer voraussichtlichen Einstellung maßgeblich. Das Mindestalter an diesem Tag beträgt 16,5 Jahre.

Dies bedeutet, dass Sie sich für die Einstellung zum 01.09.2011 nur bewerben können, wenn Sie vor dem 02.03.1995 geboren sind.