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Sofort mit Beginn der Ausbildung standen Sie auf der Gehaltsliste des Landes Baden-Württemberg.
Und so kann sich ihr Gehalt weiterentwickeln. Die aufgeführten Gehaltbeträge sind Anhaltswerte. |
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als Polizeimeister/-in, ledig, Steuerklasse I, 20 Jahre |
1.799 € |
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als Polizeihauptmeister/-in, verheiratet, Steuerklasse IV, 34 Jahre, keine Kinder |
2.310 €
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als Polizeikommissar/-in, ledig, Steuerklasse I, 28 Jahre, keine Kinder |
2.113 €
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als Polizeihauptkommissar/-in (A11), verheiratet, Steuerklasse IV, 38 Jahre, keine Kinder |
2.782 €
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