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Entführung und Ermordung von Maria Bögerl in Heidenheim

Tatzeit: Tatort:
12.05.2010 Heidenheim

Sachverhalt:

Maria Bögerl war am Mittwoch, 12. Mai, vormittags entführt worden. Gegen 11.25 Uhr hatte ihr Ehemann eine telefonische Lösegeldforderung über 300.000 Euro erhalten. Bei diesem einzigen Anruf nannte sich der Mann Schmid (phonetisch), sprach schwäbischen Dialekt und verwendete die Formulierung „machen Sie keine Sperenzchen“. Der Anrufer wirkte ruhig und beherrscht. Der Ehemann geht aufgrund der Stimme des Mannes davon aus, dass dieser mittleren Alters ist. Die Ermittlungen der Sonderkommission konzentrieren sich auf Personen, die sich in der Region auskennen. Sie gehen davon aus, dass die Lebensumstände der Opferfamilie, der Geldablageort und der Abstellort des A-Klasse-Mercedes am Kloster Neresheim vom Täter möglicherweise ausgekundschaftet und unter Umständen mehrfach aufgesucht worden sind.

Von besonderem Interesse sind für die Ermittler auch weiterhin Bilder und Aufnahmen aus dem Bereich des  Klosters Neresheim, wo am Freitag, 14. Mai, das Auto von Maria Bögerl im Klosterhof gefunden worden war. Speziell Fotos vom Kloster Neresheim und Umgebung, vom Klosterinnenhof, von den Parkplätzen - auch vor dem Kloster – sowie andere Aufnahmen im Freien, die vom Mittwoch, 12. Mai 2010 bis Donnerstag, 13. Mai (Christi Himmelfahrt, „Vatertag“) oder die Tage davor oder danach dort gemacht wurden, könnten die Ermittlungen weiter bringen. Besucher des Klosters, die solche Aufnahmen gemacht und sich noch nicht bei der Polizei gemeldet haben oder die jemanden kennen, der solche Aufnahmen gemacht hat, werden um Kontaktaufnahme gebeten.

Aus dem Besitz von Frau Bögerl fehlt ein Schlüsselbund. An ihm befinden sich, wie auf dem Vergleichsfoto zu sehen, ein Autoschlüssel für einen Mercedes, zwei Türschlüssel, sowie ein Schlüsselanhänger mit Mercedesstern. Auch zu dem fehlenden Schlüsselbund bittet die Polizei um Hinweise.

Am 3. Juni entdeckte ein Spaziergänger die Leiche von Maria Bögerl im Wald zwischen Nietheim und Niesitz. Sie lag versteckt unter Ästen und Reisig. Die Obduktion hat ergeben, dass Maria Bögerl erstochen worden ist. Bei der Tatwaffe dürfte es sich um ein größeres Messer mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern handeln. Die einseitig geschliffene Klinge dürfte nach Aussagen der Gerichtsmediziner an der breitesten Stelle etwa drei Zentimeter messen.

Hinweise erwartet sich die Sonderkommission auch auf eine Handschließe (siehe Vergleichsbild), welche bei der Tatausführung benutzt wurde. Sie ist silberfarben und trägt auf beiden Vorderseiten in Großbuchstaben die Herstellerbezeichnung „BIANCHI“. Auf einer Rückseite befindet sich auf einem beweglichen Bügel der Schriftzug „ Taiwan“. Die Schließe ist nicht neuwertig und zeigt Gebrauchsspuren. Wo wurden in der Vergangenheit solche Bianchi-Handschließen angeboten oder vielleicht sogar bei Personen gesehen? Kann jemand Angaben zu Vertriebswegen machen?
 
Der als wichtiger Zeuge per Phantombild gesuchte Mann ist nach wie vor nicht identifiziert. Er ist zwischen 30 bis 40 Jahre alt, 1,80 bis 1,85 Meter groß, kräftige Statur, dunkle schulterlange Haare, die er zu einem Pferdeschwanz gebunden hatte, evtl. Dreitagebart, bekleidet mit schwarzer Jacke, ausgewaschener grauer Jeans, ockerfarbenem T-Shirt und Turnschuhen. Er soll auch als Anhalter unterwegs gewesen sein.     
Bereits am Mittwochvormittag wurden zwei Männer unweit der Wohnung der Entführten in Schnaitheim gesehen. Einer von ihnen soll der oben beschriebenen Person ähnlich gesehen haben. Sein Begleiter ist ca. 30 Jahre alt, etwa 1,70 bis 1,75 Meter groß und schlank. Er hat helle Haare. Er trug eine dunkle Hose und eine helle Jacke. Möglicherweise könnten die Männer den Ermittlern neue Hinweise  im Entführungsfall geben. Sie werden gebeten, sich bei der Polizei  zu melden.
Die Hinweistelefonnummern 07321 322-500 und -501 sind immer noch bei der Sonderkommission geschaltet. Nach wie vor in Betrieb ist auch das vertrauliche Telefon mit der Rufnummer  07321 2770406.
Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters oder der Täter  führen, ist von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 14.000  Euro und von Seiten der Staatsanwaltschaft in Höhe von 6.000 Euro ausgesetzt. Die von der Staatsanwaltschaft ausgesetzte Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung bzw. Verteilung der Belohnungen bei mehreren Hinweisgebern wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache entschieden. 
Die Polizei bittet um die Mithilfe der Bevölkerung.

Sie fragt:

• Wer hat Fotos vom Innenhof des Klosters Neresheim, von den Parkplätzen - auch vor dem Kloster - sowie andere Aufnahmen im Freien, die von Mittwoch, 12. Mai bis Donnerstag, 13. Mai (Christi Himmelfahrt, „Vatertag“) oder die Tage davor oder danach gemacht wurden?

• Wer hat das Fahrzeug von Maria Bögerl von Mittwoch, 12. Mai  bis Freitag, 14. Mai gesehen?
Bei dem Pkw handelt es sich um einen schwarzen Mercedes A-Klasse, amtliches Kennzeichen HDH-MB 770, Baujahr 2009. Der Mercedes ist mit Schiebedach und Alu-Felgen ausgestattet.

• Wem ist zwischen Mittwoch, 12. Mai und Freitag, 14. Mai oder in den
Tagen zuvor entlang der Autobahn A7 zwischen den Anschlussstellen Heidenheim und Aalen-Oberkochen sowie in den beiderseits angrenzenden Wald- und Flurstücken Verdächtiges aufgefallen?
 

• Wer kennt den auf dem Phantombild abgebildeten Mann oder seinen Begleiter? Wer kann sonstige Hinweise auf die als Zeugen gesuchten Männer geben oder weis etwas über ihren Aufenthalt?

• Wer kann Hinweise auf den Verbleib des fehlenden Schlüsselbundes geben?

 

 das Opferfahrzeug 

das Opferfahrzeug Mercedes A-Klasse HDH-MB 770

 

Personenbeschreibung des unbekannten Zeugen

Größe: Haarfarbe:
180 - 185 cm dunkel
Alter: Haare:
30 -40 Jahre schulterlang
Statur:
kräftig
Merkmale:
evtl. Dreitagebart, war bekleidet mit schwarzer Jacke, ausgewaschener grauer Jeans, ockerfarbenem T-Shirt und Turnschuhen

Belohnung:
Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters oder der Täter  führen, ist von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 14.000  Euro und von Seiten der Staatsanwaltschaft in Höhe von 6.000 Euro ausgesetzt. Die von der Staatsanwaltschaft ausgesetzte Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung bzw. Verteilung der Belohnungen bei mehreren Hinweisgebern wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache entschieden.

Ausschreibende Dienststelle:

Informationen und Hinweise bitte an

Polizeidirektion Heidenheim
Kurt-Bittel-Straße 12
89518 Heidenheim

Telefon: (07321) 322-500/-501, 
vertrauliches Telefon: (07321) 2770406
oder direkt per E-Mail.

  Belohnung

In Höhe von bis zu 20.000 Euro

Aktueller Fahndungsaufruf der Soko "Flagge"

 Vergleichsbild des fehlenden Schlüsselbundes

 Vergleichsbild der benutzten Handschließe

 Phantombild des gesuchten Zeugen

Phantombild des gesuchten Zeugen