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Häusliche Gewalt

"Häusliche Gewalt" ist Gewaltanwendung in bestehenden ehelichen und nicht ehelichen häuslichen Gemeinschaften, unabhängig von der sexuellen Orientierung, sowie in Lebensgemeinschaften in einer Trennungsphase.

Diese Gewalt geht weit über verbale Beziehungsstreitigkeiten hinaus. In Gewaltbeziehungen erfolgen Übergriffe und Angriffe in immer kürzerer Folge und immer brutaler (Gewaltspirale).

Opfer sind vorrangig Frauen und Kinder, seltener aber auch Männer, Ältere und Pflegebedürftige.

Gewalt im sozialen Nahraum ist von öffentlichem Interesse, keine Privatangelegenheit, und verdient gesellschaftliche Ächtung.

Zum Schutz der Opfer gilt seit 1. Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz. Es verbessert die Rechtsstellung von Opfern häuslicher Gewalt und erleichtert ihnen, Schutz vor dem Täter - etwa durch räumliche Trennung - gerichtlich durchzusetzen: Da die Verantwortung beim Täter liegt, geht der Täter, das Opfer bleibt.

   Tipps und Verhaltenshinweise

  • Wer eingreift, kann die Fortsetzung der Gewaltspirale unterbrechen helfen
  • Auch bei Hilferufen aus einer Wohnung die Polizei informieren!
  • Dem Opfer einer gewalttätigen Beziehung im persönlichen Umfeld Gesprächsbereitschaft zeigen
  • Weitere tiefer gehende Informationen und Ratschläge bieten örtliche Beratungsstellen (wie Caritas, Pro Familia, Frauen- oder Konfliktberatungsstellen) sowie die Opferschutzbeauftragten der Polizei.

 

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