Ladendiebstahl
Ladendiebe stehlen als Kunden in Selbstbedienungsläden und Kaufhäusern während der Öffnungszeit ausgelegte Waren. Gelegenheitstäter nutzen die Abwesenheit oder anderweitige Beschäftigung des Personals zum raschen Einstecken, während gewerbsmäßige Täter in Gruppen auftreten, das Personal ablenken, auch präparierte Behältnisse zum Diebstahl verwenden oder ganz offen vorgehen.
In Deutschland ist rund jede zehnte bekannt gewordene Straftat ein Ladendiebstahl, rund jeder vierte bekannt gewordene Tatverdächtige ein Ladendieb. Ladendiebe gibt es in allen Bevölkerungsschichten. Kinder, Jugendliche und ältere Frauen stellen überdurchschnittliche Täteranteile. Tatzeitspitzen liegen in den Zeiten, zu denen die meisten Kunden im Haus sind.

Bevorzugtes Diebesgut sind Waren des gehobenen Lebensbedarfs, Luxusgüter. Notdiebstahl ist selten, fast jeder Ladendieb hat genug Geld zum Bezahlen des gestohlenen Guts - meist hat er es sogar bei sich.
Das Dunkelfeld beim Ladendiebstahl wird auf über 90 Prozent geschätzt - auf jeden erkannten Ladendieb kommen mindestens zehn unerkannte Diebe. Inventurdifferenzen lassen sich nicht allein auf Ladendiebe zurückführen; über die Hälfte der Differenzen machen Personaldiebstahl, Lieferantendiebstahl, Irrtum, Bruch und Verderb aus.
Vorbeugung gegen Ladendiebstahl setzt auf Abschreckung. Der Ladendieb fürchtet im Grunde nur die Beobachtung und Ergreifung auf frischer Tat. Auf schriftliche Androhungen, was mit dem ertappten Ladendieb geschieht, wird man aus Rechtsgründen nicht verzichten können - abschrecken wird nur das erkennbare Risiko, tatsächlich ertappt zu werden.
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Rechtsinformation |
§ 127 StPO Vorläufige Festnahme
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Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. ...
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| (2) |
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Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. ... |
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Tipps und Verhaltenshinweise |
- Grundsätzlich jeden Ladendieb anzeigen, auch Kinder (Straftaten Erwachsener?), Jugendliche, Ältere
- Beobachtungsmöglichkeiten schaffen - keine Ecken, Winkel und Pfeiler, dafür helle, gut beleuchtete Verkaufsräume mit Spiegeln oder Videoüberwachung
- Diebstahlsgefährdete Artikel nur an der Kasse auslegen, mit Bedienung anbieten - in Selbstbedienung Hüllen ausstellen
- Beipacken unbezahlter Waren zu bezahlter Ware durch Verpackung und Kennzeichnung verhindern
- Kassenbons, Auszeichnungsgerät und "Bezahlt"-Aufkleber nicht herumliegen lassen
- Vorgestanzte Klebeetiketten mit Firmenaufdruck zur Preisauszeichnung verwenden - an wesentliche Teile eines Artikels, nicht an austauschbare Verschlüsse, Deckel oder Anhänger kleben
- Alte Preise bei Umzeichnungen nicht bloß überkleben - unredliche Kunden könnten es auch versuchen
- Über Sicherungstechnik und Verhalten informiert die (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle