Die Polizei Baden-Württemberg etablierte E- und Blended-Learning als ein grundsätzliches und selbstverständliches Fortbildungsinstrument ihrer rund 30.000 Mitarbeiter. Seit dem Jahr 2005 werden verpflichtende elektronische Lernanwendungen für unterschiedliche Aufgabenfelder der Polizei entwickelt und über POLIZEI-ONLINE im Intranet zur Verfügung gestellt.
Diese Wissensweitergabe wird häufig mit Präsenzfortbildung oder Praxiseinheiten kombiniert, um Themengebiete umfassend an die Mitarbeiter zu vermitteln (Blended-Learning). Dabei dient E-Learning der theoretischen Grundlagenvermittlung und der Homogenisierung der Zielgruppe im Hinblick auf einen einheitlichen Wissenstand.
In den Jahren 2007 und 2008 erfolgte der Einsatz von E-Learning bei der Polizei Baden-Württemberg in einem Umfang von über 120.000 verbindlichen Lernstunden, bei über 48.000 Teilnehmern. Die Teilnehmerzahlen machen deutlich, dass E-Learning als eine selbstverständliche Bildungsmaßnahme bei den Beschäftigten der Polizei angesehen wird und wirkungsvoll in der gesamten Organisation zum Tragen kommt.
E-Learning erfolgt überwiegend am eigenen Arbeitsplatz und ist reguläre Arbeitszeit. Die wesentlichen spezifischen Vorteile die sich daraus ergeben, sind:
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E-Learning erfordert die Konzentration der Inhalte auf das absolut erforderliche Maß, schon alleine um die Laufzeiten in einem didaktisch sinnvollen Rahmen zu halten.
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Reisezeiten- und Kosten entfallen. Somit reduzieren sich zeitlicher Aufwand und Kosten im Verhältnis zu einer Präsenzfortbildung deutlich.
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E-Learning kann zeitlich überaus flexibel erfolgen, insbesondere zu ereignisarmen Zeiten oder im Rahmen von vorgesehenen Ergänzungsdiensten.
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Durch die Lernmöglichkeit am Arbeitsplatz verringern sich die Abwesenheitszeiten der Mitarbeiter spürbar. Dies führt zu einem deutlichen polizeilichen Präsenzgewinn und damit zu einer Steigerung der öffentlichen Sicherheit ohne Minderung des Qualifizierungserfolgs.
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Nutzerbefragungen und Evaluationen belegen auch, dass Lernerfolg und Akzeptanz herkömmlichen Bildungsmaßnahmen in Nichts nachstehen. Zudem kann durch diese Form des Lernens auch der Spaß am Lernen geweckt und somit ein weiterer Bildungserfolg erzielt werden.
Derzeit im Einsatz befindliche E-Learning-Anwendungen sind:
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„Drogen im Straßenverkehr"
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„Waffenrecht"
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Leitfaden 371 (Eigensicherung bei polizeilichen Einsätzen)
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„Spurensicherung bei Diebstahlsdelikten"
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„Digitales Kontrollgerät"
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„AMOK" (ca. 18.000 Teilnehmer)
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„Grundlagenwissen Islamismus" (ca. 20.000 Teilnehmer)
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„ComVor" (Computergestützte Vorgangsbearbeitung, ca. 25.000 Teilnehmer)
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„IuK-Ersteinschreiter" (Bekämpfung der Kriminalität mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnik, ca. 15.000 Teilnehmer)
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„Laser-Geschwindigkeitsmessung" (ca. 10.000 Teilnehmer)
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„ED/DNA-Maßnahmen" (Rechtsgrundlagen Erkennungsdienstliche Behandlungen und DNA-Maßnahmen, ca. 12.000 Teilnehmer)
Ein erfolgreicher Abschluss der E-Learning-Anwendung „ED/DNA-Maßnahmen" ist beispielsweise unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Präsenzseminaren.
Aktuelle Vorhaben im Bereich E-Learning sind die laufenden Entwicklungen
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„Endanwenderschulung zur Einführung des Digitalfunks (Modul A / Modul B)",
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„Grundlagen der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa",
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„IT-Sicherheit".
Diese Anwendungen führen in den kommenden Jahren absehbar zu einem weiteren, deutlichen Anstieg der E-Learning-Anteile (und der daraus resultierenden verbindlichen Lernstunden) in der polizeilichen Fortbildung.