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Freiwilliger Polizeidienst 

 
 

Den Freiwilligen Polizeidienst gibt es in Baden-Württemberg seit 1963. Ihm gehören derzeit 1.246 Bürgerinnen und Bürger an, die durch ihr ehrenamtliches Engagement den Polizeivollzugsdienst bei verkehrs- und ordnungspolizeilichen Maßnahmen unterstützen.

Ein weiteres und sehr weitreichendes Tätigkeitsfeld des Freiwilligen Polizeidienstes ist die kommunale Kriminalprävention. In Einsätzen zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung unterstützen die Polizeifreiwilligen zum Beispiel bei Fußstreifen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen. Ferner sind sie in der Verkehrsprävention beziehungsweise Verkehrserziehung, bei der Betreuung von gefährdeten Jugendlichen und potenziellen Opfern von Straftaten sowie bei anderen polizeilichen Präventionsaktivitäten eingesetzt.

Gerade für diese Aufgaben braucht die Polizei auch jüngere Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch mit Migrationshintergrund, die besonders tagsüber bereit sind, sich in den Dienst der Prävention zu stellen. Die Aufnahme von dauerhaft hier ansässigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in Einzelfällen ebenfalls möglich.

Der Freiwillige Polizeidienst ist ein flexibles und zeitgemäßes Modell, mit dem das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten eines zunehmenden Trends zur Individualisierung sinnvoll in die Arbeit der Polizei integriert werden kann.

Die Polizeifreiwilligen haben die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes und tragen deshalb grundsätzlich Uniform. Da auch sie in die Lage kommen können, ihr eigenes oder das Leben eines anderen schützen zu müssen, sind sie mit einer Pistole und anderen Zwangsmitteln ausgestattet.

Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes erhalten in einem zweiwöchigen Grundausbildungsseminar und in einer sich anschließenden Einführungsverwendung eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung. Die Schwerpunkte dabei sind die Fach- und Themenbereiche "Recht", "Polizeitaktik", "Psychologie", "Abwehr- und Zugriffstraining", "situatives Handlungstraining" sowie "Zwangsmittel- und Schießtraining", die in einer fortlaufenden jährlichen Fortbildung vertieft und durch weitere Themenbereiche ergänzt werden. 

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