Der Freiwillige Polizeidienst – das sind ca. 1170 Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr ehrenamtliches Engagement den Polizeivollzugsdienst unterstützen. Sie haben die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes und sind deshalb bewaffnet und tragen Uniform.
Hauptaufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes sind unter anderem Einsätze zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, zum Beispiel durch Präventionsstreifen zur Verhinderung von Straßenkriminalität, Präsenz im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen oder die Kontaktaufnahme mit gefährdeten Jugendlichen und potentiellen Opfern von Straftaten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes derzeit in 20 Städten Baden-Württembergs gezielt im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention eingesetzt.
Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes erhalten als Einführung eine sehr umfassende theoretische und praktische Ausbildung und nehmen jährlich an einer mehrstündigen Fortbildung teil. Die Schwerpunkte dabei sind die Fach- und Themenbereiche „Recht“, „Polizeitaktik“, „Polizeidienstkunde“, „Abwehr- und Zugriffstraining“, „Waffenausbildung“ sowie „Zwangsmittel- und Schießtraining“.
Nähere Auskünfte zum Freiwilligen Polizeidienst erhalten Sie beim Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit der örtlich zuständigen Polizeidirektion beziehungsweise des zuständigen Polizeipräsidiums.
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Zur Dienststellenübersicht Diese Dienststellen sind auch für die Einstellung und Ausbildung der Freiwilligen zuständig.