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Freiwilliger Polizeidienst 

 
 

„Den Freiwilligen Polizeidienst gibt es in Baden-Württemberg seit 1963. Ihm gehören derzeit 1175 (Stand 31.12.2011) Bürgerinnen und Bürger an, die durch ihr ehrenamtliches Engagement den Polizeivollzugsdienst u.a. beim Schutz von Veranstaltungen sowie im Bereich der Prävention unterstützen.

Die Polizeifreiwilligen haben die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes und tragen deshalb grundsätzlich Uniform. Da auch sie in die Lage kommen können, ihr eigenes oder das Leben eines anderen schützen zu müssen, sind sie mit einer Pistole und anderen Zwangsmitteln ausgestattet.

Da die Landesregierung die mittelfristige Auflösung des Freiwilligen Polizeidienstes beschlossen hat, können Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden.“

  

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