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Nicht nur wenn Polizeibeamte krank werden
Der Polizeiärztliche Dienst betreut und berät die Polizeibeamtinnen und -beamten im Land Baden-Württemberg. Die "Polizeimediziner" führen amts- und betriebsärzliche Untersuchungen sowie Begutachtungen durch.Hinzu kommt die sozialmedizinische Betreuung insbesondere des Polizeivollzugsdienstes, die sanitätsdienstliche, notärztliche Begleitung besonderer Polizeieinsätze und die Beratung des Dienstherrn in allen Gesundheitsfragen.
Der Ärztliche Dienst nimmt zudem entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes die Funktion des Betriebsarztes wahr und arbeitet dabei eng mit den örtlichen Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.
Von der zuständigen Berufsgenossenschaft ist der Polizeiärztliche Dienst als qualifizierte Ausbildungsstätte für betriebliche Ersthelfer anerkannt. Darüber hinaus ist der Polizeiarzt Leiter des regionalen Kriseninterventionsteams, das bei psychischen Traumatisierungen und persönlichen Krisensituationen von Polizeiangehörigen tätig wird.
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