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Das Landespolizeipräsidium 

 
 

Das Landespolizeipräsidium im Innenministerium ist oberste Führungs- und Koordinationsstelle für den Polizeivollzugsdienst, soweit dies zur landeseinheitlichen Wahrnehmung oder Koordination vollzugspolizeilicher Aufgaben erforderlich ist. Hierzu kann es unmittelbar bindende Anordnungen treffen und sich aller polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel sowie -kräfte bedienen.

Aufgabe des Landespolizeipräsidiums ist es, Konzepte für die Innere Sicherheit zu entwickeln, Strategien und Ziele mit den Polizei-Dienststellen und -einrichtungen zu vereinbaren sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die Polizei im Land auszuüben.

 

Das Landespolizeipräsidium ist gegliedert in

  • Landespolizeipräsident (LPP)
  • Inspekteur der Polizei
  • Referat 31 - Einsatz, Lagezentrum, Verkehr
  • Referat 32 - Leitung: Landeskriminaldirektor. Bereiche: Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie
  • Referat 33 - Personalplanung, Aus- und Fortbildung, Organisation/Neue Steuerung
  • Referat 34 - Recht, Grundsatz, Öffentlichkeitsarbeit der Polizei
  • Referat 35 - Haushalt, Personal- und Sozialwesen
  • Referat 36 - Technik