Das Landespolizeipräsidium im Innenministerium ist oberste Führungs- und Koordinationsstelle für den Polizeivollzugsdienst, soweit dies zur landeseinheitlichen Wahrnehmung oder Koordination vollzugspolizeilicher Aufgaben erforderlich ist. Hierzu kann es unmittelbar bindende Anordnungen treffen und sich aller polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel sowie -kräfte bedienen.
Aufgabe des Landespolizeipräsidiums ist es, Konzepte für die Innere Sicherheit zu entwickeln, Strategien und Ziele mit den Polizei-Dienststellen und -einrichtungen zu vereinbaren sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die Polizei im Land auszuüben.
Das Landespolizeipräsidium ist gegliedert in
- Landespolizeipräsident (LPP)
- Inspekteur der Polizei
- Referat 31 - Einsatz, Lagezentrum, Verkehr
- Referat 32 - Leitung: Landeskriminaldirektor. Bereiche: Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie
- Referat 33 - Personalplanung, Aus- und Fortbildung, Organisation/Neue Steuerung
- Referat 34 - Recht, Grundsatz, Öffentlichkeitsarbeit der Polizei
- Referat 35 - Haushalt, Personal- und Sozialwesen
- Referat 36 - Technik