Richtlinien für die polizeiliche Berichterstattung
Publizistische Grundsätze der Polizei Baden-Württemberg
Die Polizei Baden-Württemberg (BW) ist unverzichtbarer Garant für die Innere Sicherheit und den Schutz der Grundrechte. Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols unterliegt sie einer ständigen öffentlichen Kontrolle. Ihre Integrität ist wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in das polizeiliche Handeln und deren Glaubwürdigkeit. Dies gilt insbesondere auf Grund ihrer Bedeutung vor allem auch für die polizeiliche Pressearbeit.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei BW ist offensiv, zielgruppenorientiert und konzeptionell ausgerichtet. Sie soll das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken sowie Verständnis, Akzeptanz und Vertrauen in das polizeiliche Handeln fördern. Gleichermaßen soll sie rechtskonformes Verhalten festigen und das Selbstverständnis der Polizei BW als eine der Öffentlichkeit, dem Recht und dem Gesetz verpflichtete Organisation offenlegen.
Dieser Zielsetzung folgend achtet die Polizei BW die Menschenwürde aus Artikel 1 und die in Artikel 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgte Pressefreiheit sowie das Auskunftsrecht der Presse gemäß der Vorgaben des Landespressegesetzes BW. Sie ist sich dabei der Funktion der Medien als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses bewusst und unterstützt diese aktiv im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Gleichbehandlung. Sie selbst trägt durch ihre aktive Berichterstattung gleichermaßen zur Befriedigung informationeller Grundbedürfnisse der Öffentlichkeit bei.
Die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit als Teil der Polizei BW ermöglichen im Interesse der Öffentlichkeit und in Abwägung der Erfordernisse des polizeilichen Handelns sowie der berechtigten Interessen der Betroffenen eine umfassende Berichterstattung. Basis hierfür sind die in den publizistischen Grundsätzen niedergelegten Richtlinien, die im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle und der rechtlichen Vorgaben einen verbindlichen Kodex für die polizeiliche Presseberichterstattung bilden.
Das Vorwort ist Bestandteil der publizistischen Grundsätze der Polizei BW.
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