Info als PDF1. Allgemeine Informationen
Gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) sind wir dazu verpflichtet, betroffenen Personen allgemeine Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.
Von der Informationspflicht sind folgende Informationen umfasst:
– der Name und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle innerhalb der Polizei sowie die Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten,
– die Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden,
– der Hinweis auf die Rechte nach §§ 91 und 92 PolG BW und
– der Hinweis auf die Rechte nach § 93 PolG BW sowie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
2. Kontaktdaten der/des Verantwortlichen und des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Finden Sie unter https://www.polizei-bw.de/datenschutz/
3. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI)
Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel: 0711 615541-0
Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
4. Verarbeitungszwecke Ihrer personenbezogenen Daten
a. Allgemeine Zwecke
Auskunftserteilung an Medien
– Information über Gefahrenstellen
– Aufklärung über aktuelle Kriminalitätsphänomene
Beschwerden
– Datenverarbeitung im Wege der Bearbeitung von Beschwerden
Auskunft und Datensteuerung
– Anfragen im bundesweiten Vollstreckungsportal und Schuldnerverzeichnis
– Externe Behördenanfragen
– landes-, bundes-, oder europaweite Erkenntnisanfragen via E-Post
Einsatzprotokollierung
– Protokollierung von Einsätzen im Einsatzprotokoll
Datenübermittlung an andere Behörden
– Datenübermittlung an andere Behörden (z. B. Ausländerbehörde, Jugendämter, Waffenbehörde,
Führerscheinstelle) bei Benachrichtigungspflicht
Datenübermittlung an andere Polizeibehörden
– Datenübermittlung an berechtigte Polizeibehörden der Länder und des Bundes im Wege der Gefahrenabwehr
Elektronisches Asservatenverzeichnis
– Verwaltung der Asservate
– Kontrolle über den Verbleib und Zustand der Gegenstände
Erfassung und Speicherung in den polizeilichen Auskunftssystemen
– von Personen und Fällen
– von Personen- und Sachfahndungen im Wege der Gefahrenabwehr
Erreichbarkeiten anderer Behörden
– Kontakt bei Gefahrenabwehrmaßnahmen
Gefährdete Personen
– Speicherung von gefährdeten Personen (z. B. herausragende Persönlichkeiten oder Opfer von Gewalttaten) mit Wohnsitz und telefonischer Erreichbarkeit, um bei Gefahr für den genannten Personenkreis zeitnah reagieren zu können
Informationsaustausch mit Opferschutzeinrichtung
– Informationsaustausch und Datenübermittlung bei entsprechender Rechtslage
Kriminalitätslagebild
– Erstellung des Kriminalitätslagebild gemäß den Landesvorgaben
Notrufe
– Aufzeichnung eingehender Notrufe
Speicherung von Objekten
– Speicherung von Objekten (z. B. Schulen, Kreditinstitute, kritische Infrastruktur, Tankstellen, Kindergärten, Spielhallen) sowie Erhebung der Erreichbarkeiten
Weitergabe von Erkenntnissen
– Weitergabe von Erkenntnissen an andere berechtigte Stellen (z. B. Bewährungshilfe)
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
– Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit (von u. a. Veranstaltungen, sicherheitsrelevanter Bereiche in öffentlichen Gebäuden)
– auf Antrag und Einwilligung
b. Einsatzanlässe
Alarmmeldung
– Erlass eines Kostenbescheides zur Geltendmachung von Ersatzleistungen Dritter (z. B. Feuerwehr, Straßenmeisterei, THW)
Brand ohne Straftat
– Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen (z. B. Feuerwehr,Ortspolizeibehörde)
Einbruch
– Schutz privater Rechte Dritter, Geltendmachung von Ersatzleistungen (z. B. Feuerwehr, Glaser, Schreiner)
– Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (z. B. Erreichbarkeiten Verantwortlichen bei Firmen) und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (z. B. Nachbarschaftsbefragung, Fahndungsmaßnahmen)
– Auskunftserteilung auf Ersuchen von Rechtsanwälten, Versicherungen oder Körperschaften d. ö. R.
– Beteiligte zum Schutz privater Rechte (z.B. Träger öffentlicher Einrichtungen)
Illegaler Aufenthalt
– Zurückweisung / Erstellung und Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung
– Hinzuziehung Dritter bei Unterbringung bei Hilfslosigkeit / Mittellosigkeit durch Polizeivollzugsdienst (PVD) bei Gefahr im Verzug
– Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
– Unterrichtung der primär zuständigen Ausländerbehörde
– Einzelmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung / Beschlagnahme von Sachen, Erkennungsdienstliche Behandlung)
– Längerfristiger Gewahrsam zur Identitätsfeststellung auf richterliche Anordnung
Leichensache
– Unterrichtung von Angehörigen
– Übermittlung an berechtigte Dritte (z. B. Arzt, Rettungsdienst, Feuerwehr, Bestatter)
– Ermittlungsersuchen Bestattungspflichtiger
– Unterrichtung / Übersendung Nachlassgericht
– Einbeziehung der Öffentlichkeit bei unbekannten Toten
Personen- und Objektschutz
– Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit besonders gefährdeten Personen und Objekten
Personen- und Arbeitsunfälle
– Benachrichtigung berechtigter Person
– Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen
Ruhestörung
– Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
– Erlass eines Kostenbescheids
Schwertransport
– Erlass eines Kostenbescheids
– Datenabgleich (z. B. Antragssteller, Kfz-Kennzeichen)
– Anhörung / Stellungnahme im Genehmigungsverfahren
Streitigkeit / Häusliche Gewalt
– Schutz privater Rechte (Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
– Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
– Unterrichtungspflicht aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Kinder- und Jugendhilfegesetz)
– Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
– Maßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B. Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis)
– Übermittlung an die Justiz zur Anordnung von Einzelmaßnahmen (z. B. Gewahrsam)
– Fertigung von Erhebungsbögen und Klassifizierung anhand der Risikobewertung der Personen
– Übersichtslisten der Fälle von häuslicher Gewalt bei den Polizeirevieren
Veranstaltung
– Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur Gefahrenabwehr (z.B. Sicherstellung von Erreichbarkeiten / Notfallnummern)
– Übermittlung an Dritte (z.B. Feuerwehr/ Straßenmeisterei/ städtischer Bauhof) zur Geltendmachung von Ersatzleistungen
– Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
– Beteiligte Dritte zum Schutz privater Rechte (z. B. Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
– Erlass eines Kostenbescheids
– Erkenntnismitteilung über die Person des/der Veranstalters/Veranstalterin zur Beurteilung der Zuverlässigkeit
Verkehrsbehinderung
– Beteiligte Dritte zum Schutz privater Rechte (z. B. Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
– Übermittlung an Ortspolizeibehörde für gefahrenrechtliche Abwehrmaßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B. Abschleppen bzw. Versetzen eines Fahrzeugs)
– Erlass eines Kostenbescheids
Verkehrsunfall
– Schutz privater Rechte der Unfallbeteiligten (Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
– Erlass eines Kostenbescheids zur Geltendmachung von Ersatzleistungen Dritter (z. B. Feuerwehr, Straßenmeisterei, THW)
– Übermittlung an die Justiz zur Anordnung von Einzelmaßnahmen (z. B. Beschlagnahme Führerschein, Anordnung Blutentnahme)
– Gefahrenrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B. als Straßenbaulastträger zur Reinigung der Fahrbahn)
– Übermittlung an die besonderen Polizeibehörden für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit
– Auskunftserteilung auf Ersuchen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Versicherungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
– Einsatzdokumentation
Verkehrsüberwachung
– Unterrichtspflicht der Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit einer Person zum Führen eines Fahrzeugs
Verlust, Fundsache
– Übermittlung an berechtigte Stellen
– Kontaktieren des möglichen Besitzers / Besitzerin bzw. Eigentümers / Eigentümerin
Vermisste Person
– Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur Gefahrenabwehr (z. B. polizeiliche Fahndungsmaßnahmen, Überprüfung von Kontaktadressen etc.)
– Weitergabe an unbeteiligte Stellen im Rahmen der Fahndung (z.B. Krankenhäuser, Rettungsdienst, ÖPNV-Zentralen)
– Unterrichtungspflicht aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Jugendamt)
– Übermittlung an Medien (z. B. Öffentlichkeitsfahndung)
– Übermittlung an berechtigte externe Stellen (z. B. Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, Mobilfunkbetreiber im Wege der Handyortung)
– Übermittlung an berechtigte Stellen innerhalb der Polizei (z. B. Trainings- und Kompetenzzentrum Hundeführer, Polizeihundestaffel, Polizeihubschrauberstaffel)
Versammlung
– Maßnahmen nach dem PolG BW nach Auflösung oder Teilnehmerausschluss
– Interne Dokumentation (Abschlussmeldung bzw. Verlaufsbericht)
– Polizeiinterne Erkenntnisanfragen zu Störungen
– Stellungnahme an die Versammlungsbehörde
Vorführbefehl / Haftbefehl
– Übermittlung des Ergebnisses an die Justiz
– Datenabgleich bei Zeugenbefragung
– Polizeiinterne Dokumentation
Unterstützung DRK / andere Dienststelle
– Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
– Einsatzdokumentation
Todesfallermittlung ohne Straftat
– Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen (z. B. Bestatter/in, Standesamt)
Trunkenheitsfahrt
– Geltendmachung von Ersatzleistungen (z. B. notwendige Standortveränderungen durch Abschleppdienste)
c. Polizeiliche Einzelmaßnahmen
Ausschreibung von Personen oder Kraftfahrzeugen
– Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Mitteilung oder gezielten Kontrolle, wenn Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten ist
Befragung und Datenerhebung
– Erhebung der Grunddaten bei sachlichen Angaben, die zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben erforderlich sind
– Erweiterte Datenerhebung jeder Person zur Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person oder bedeutende Sach- und Vermögenswerte
– Datenerhebung bei Handlungs- und Zustandsstörern und anderen beteiligten Personen zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung
– Datenerhebung bei Personen mit Negativprognose, zukünftige Opfer, Kontaktpersonen zu Tatverdächtigen oder Straftätern zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
– Datenerhebung bei Personen zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe nach anderen Rechtsvorschriften
– Speicherung in der polizeilichen Vorgangsverwaltung
Beschlagnahme
– Erlass eines Kostenbescheids
– Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens vor einer unmittelbar bevorstehenden Störung
– Schutz der missbräuchlichen Verwendung durch eine in Gewahrsam genommene Person
– Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens vor der Gefahr einer Straftat mit erheblicher Bedeutung
– Dokumentation im Beschlagnahmeverzeichnis
– Beschlagnahmebescheinigung
– Unterrichtung Amtsgericht zur Entscheidung über die Verlängerung der Beschlagnahme
Bestandsdatenauskunft
– Erhebung der Daten zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
– Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
Durchsuchung von Personen und Sachen
– Identitätsfeststellung
– Übermittlung an berechtigte Stellen
Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme
– Erhebung der Daten zur Gefahrenabwehr
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
– Identitätsfeststellung von Personen
– Speicherung in polizeilichen Datenbanken zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
– Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren
Erreichbarkeiten von zu beteiligende Person
– Speicherung der Erreichbarkeiten von zu beteiligenden Personen (z. B. Jagdpächter/innen, Bestatter/innen, Abschleppunternehmen, Ärzte/Ärztinnen, Richter/innen) zum Zweck der Gefahrenabwehr
Gefährderansprache, Gefährdetenansprache
– Information des / der Gefährders / Gefährderin bei der Tatsachenannahme einer Störung der öffentlichen Sicherheit mit Information zur Rechtslage als auch durchzuführender Maßnahmen bei einer unmittelbar bevorstehenden bzw. eingetretenen Störung
– Information des / der Gefährdeten bei der Tatsachenannahme einer möglichen Begegnung / Teilnahme an Straftaten durch den / die Gefährder / Gefährderin oder auch anderen Gründen einer erforderlichen Kenntnis über eine drohende Straftat
– Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Gewahrsam
– Erlass eines Kostenbescheids
– Unterrichtungspflicht von Angehörigen
– Übermittlung an das Amtsgericht zur Anordnung des Gewahrsams und rechtlichem Gehör der betroffenen Person
– Unterrichtungspflicht der Ortspolizeibehörde über sachdienliche Angaben
– Dokumentation im Gewahrsamsbuch und Effektenverzeichnis
Jugendschutzkontrollen
– Datenverarbeitung im Wege der Gefahrenabwehr
Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung
– Bodycam bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Abwehr einer Gefahr
– Speicherung von Daten nur mit richterlicher Zustimmung
Personalienfeststellung
– Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung
– Veranstaltungen und öffentliche Ansammlungen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko zur Verhinderung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert
– an millieuspezifischen Orten, Treffpunkten illegal aufhältlicher Personen oder Prostitutionsorten
– zur Verhinderung von Straftaten an Objektschutzörtlichkeiten
– zur Verhinderung von staatsschutzgefährdenden Straftaten in Kontrollbereichen
– in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs / Durchgangsstraßen zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot
– Gefahrenabwehr oder Störungsbeseitigung
– Gefahrenvorsorge oder Verhinderung von Straftaten
– Wohnungsverweis bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr zum Schutz verletzter oder bedrohter Bewohner/innen
– Rückkehrverbot für die Wohnung oder des unmittelbar angrenzenden Bereichs bei vorliegenden Tatsachen des Fortbestandes der Gefahr
– Annäherungsverbot der verletzten oder bedrohten Person bei vorliegenden Tatsachen des Fortbestandes der Gefahr
– Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz durch die verletzte Person
– Unterrichtung der primär zuständigen Polizeibehörde für Maßnahmen zur Bestätigung / Anordnung von Maßnahmen, die der PVD getroffen hat (außer Platzverweis)
– Dokumentation und listenmäßige Erfassung der angeordneten Maßnahmen zur Überwachung
– Nach Einverständnis der geschädigten Personen die Datenweitergabe an Opferstellen (z. B. Frauenhaus)
– Übermittlung an berechtigte Stellen (z. B. Ortspolizeibehörde, Jugendamt, Straßenverkehrsamt, Zustellungsbevollmächtigte, Dolmetscher)
Rasterfahndung
– Übermittlung von Daten von anderen Stellen zum Zwecke des automatischen Abgleichs anderer Datenbestände zur Verhinderung einer Gefahr
Sicherstellung
– Erlass eines Kostenbescheids
– Schutz des / der Eigentümer / Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin einer Sache vor Beschädigungen oder Verlust
– Unterrichtung des Verfügungsberechtigten
– Dokumentation im Sicherstellungsverzeichnis und der Vorgangsbearbeitung
Vorladung
– Erörterung einer polizeilichen Aufgabe anhand einer Tatsachenwahrnehmung
Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung
– Datenverarbeitung wenn für wissenschaftliche Forschung erforderlich
5. Ihre Rechte
a. Auskunftsrecht
Gemäß § 91 Absatz 1 PolG BW erteilt die Polizei Ihnen auf Antrag Auskunft darüber, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie als betroffene Person das Recht, Auskunft zu erhalten.
Die Auskunft umfasst:
– die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und die Kategorien personenbezogener Daten, zu denen sie gehören,
– die verfügbaren Informationen hinsichtlich der Herkunft der Daten, soweit diese nicht die Identität natürlicher Personen, insbesondere vertraulicher Quellen, preisgeben,
– die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,
– die Empfänger oder die Kategorie von Empfängern, denen die Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen
– die für die Daten geltende Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
– die Rechte nach § 92 PolG BW (Recht auf Berichtung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung).
Das Auskunftsrecht gilt nicht
– für personenbezogene Daten, die ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen,
– wenn die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und
– eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.
b. Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie als betroffene Person haben gemäß § 92 Absatz 1 PolG BW das Recht, von der Polizei unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden, unrichtigen Daten zu verlangen. Inhalte von Zeugenaussagen sind hiervon nicht umfasst.
Zudem können Sie als betroffene Person die Vervollständigung Sie betreffender unvollständiger Daten verlangen, wenn dies unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke angemessen ist.
Sie als betroffene Person haben gemäß § 92 Absatz 2 PolG BW das Recht, von der Polizei die unverzügliche Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen, wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der Polizei gelöscht werden müssen
Die Polizei hat Sie über ein Absehen von der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung unter Angabe der Gründe für die Entscheidung schriftlich zu unterrichten.
c. Recht auf Anrufung der Aufsichtsbehörde
Sie als betroffene Person haben gemäß § 93 PolG BW das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Polizei gegen das PolG BW verstößt.
Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat in angemessener Frist über die Beschwerde zu entscheiden.