Polizei sucht Ärztin/Arzt

Eine Frau in einem weißem Kittel und einem Stethoskop um den Hals vor einer Polizeidienststelle.

Kooperation: Polizei – Ärztin/Arzt

Als medizinisches Fachpersonal spielen Sie eine wichtige Rolle im Bereich der öffentlichen Sicherheit und können durch Ihre Expertise und Ihr Engagement einen wertvollen Beitrag leisten.

Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten, die Ihnen eine Tätigkeit als Ärztin/Arzt bei der Polizei bietet.

Dieses Angebot richtet sich an Ärztinnen/Ärzte mit einem abgeschlossenen Medizinstudium (Approbation) – egal ob in der Weiterbildung, Praxis oder Klinik.

Team: Ermittlungsunterstützung nach den Regeln der ärztlichen Kunst

Die Polizei arbeitet eng mit Medizinerinnen und Medizinern zusammen, um wichtige Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit sowie bei Ermittlungen zu erfüllen. Dazu zählen

  • die Entnahme von Blut zur forensischen Analyse,
  • die medizinische Untersuchung von Personen,
  • die Leichenschau zur Feststellung der Todesursache.

Ihre medizinische Expertise trägt dazu bei, entscheidende Informationen für die Ermittlungen bereitzustellen und zur Aufklärung von Straftaten beizutragen.

Die Polizei ist auf Ihre Unterstützung angewiesen, da sie selbst nicht befugt ist, diese Maßnahmen durchzuführen.

Polizei: Immer nah dran

Die Polizei Baden-Württemberg ist ein verlässlicher Kooperationspartner, der die ärztliche Tätigkeit in einem spannenden Arbeitsumfeld abseits des Gewöhnlichen anbietet.Mit 13 Dienststellen und 145 Polizeirevieren gibt es zahlreiche Einsatzmöglichkeiten in Baden-Württemberg – wo immer Sie auch sind.

Eine Übersichtskarte mit Kontaktinformationen finden sie hier.

Für interessierte Ärztinnen und Ärzte stellt die Polizei Baden-Württemberg ein einheitliches Informationsgebot zur Verfügung:

  • Bewerbung
    Ihrer Unterstützung (Flyer, PDF) geht eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung (PDF) durch das LKA BW voraus. Das LKA BW überprüft dazu Ihre Angaben in den polizeiinternen Informationssystemen. Hierzu benötigen wir im Vorfeld zunächst Ihre Erlaubnis sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes. Da der Gesetzgeber für die Durchführung der o.g. Leistungen eine Ärztin bzw. einen Arzt zwingend vorsieht, benötigen wir zudem Ihren Approbationsnachweis, den Arztausweis der Landesärztekammer sowie, soweit vorhanden, einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung für Ihre Tätigkeit als Ärztin oder Arzt.
  • Datenschutz
    Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens sowie die Durchführung des Kooperationsverhältnisses. Wir nutzen diese Daten maßgeblich zur Kontaktaufnahme, zur Abrechnung sowie zur Verständigung im Unterstützungsfall. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum Datenschutz (PDF).
  • Einsatzmöglichkeiten
    • Sie sind flexibel in Ihrer Dienstplanung, diese sprechen Sie bitte zusammen mit Ihrer Ansprechperson beim zuständigen Polizeipräsidium ab. Änderungen im Dienstplan sind grundsätzlich möglich. Hierfür stehen Ihnen die Ansprechpersonen bei den regionalen Polizeipräsidien gerne zur Verfügung.
    • Der Dienstplan bzw. eine Liste mit den grundsätzlich erreichbaren Ärztinnen und Ärzten steht dem Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums zur Verfügung, mit dem Sie die Vereinbarung getroffen haben. In Ausnahmefällen kann es aber möglich sein, dass auch andere Polizeipräsidien Sie anfragen. Für die Vergütung gelten dann immer die Vereinbarungen, die Sie mit dem Polizeipräsidium, dass Sie verständigt, getroffen haben.
    • Die Verständigung erfolgt telefonisch und ausschließlich über das jeweilige Führungs- und Lagezentrum über die von Ihnen angegebene Erreichbarkeit und dem Abrufzeitraum.
    • Soweit Sie bereit sind, auch für benachbarte Polizeipräsidien tätig zu werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Wir unterrichten gerne das entsprechende Polizeipräsidium und benötigen hierzu Ihr Einverständnis.
    • Ihren Anfahrtsweg können Sie abrechnen, wir erstatten diese Kosten. Hierbei sollten Sie beachten, dass wir eine schnelle Unterstützungsleistung begrüßen, Sie sich jedoch an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Sie können keine Sonderrechte, wie beispielsweise ein Notarzteinsatzfahrzeug, in Anspruch nehmen. Die Anfahrt erfolgt somit in eigener Verantwortung.
  • Fortbildungsangebote zur ärztlichen Mitarbeit bei der Polizei
  • Haftung
    Als Ärztin bzw. als Arzt werden Sie bei Blutentnahmen und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchungen bei der Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe der Polizei tätig. Daher greifen bei etwaigen Schadensersatzanforderungen die Grundsätze der Amtshaftung. Das bedeutet, dass grundsätzlich das Land Baden-Württemberg haftet. Ein Rückgriff auf Sie als Ärztin oder Arzt kommt nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln in Betracht. Bitte beachten Sie, dass Sie als freiberufliche Ärztin oder Arzt auf Honorarbasis bei uns tätig sind und daher durch das Land Baden-Württemberg gegenwärtig nicht versichert werden.
  • Gemeinsame Kooperationsvereinbarungen
    Die Zusammenarbeit zwischen Kliniken, Praxen, Ärztinnen und Ärzten sowie der Polizei ist die Grundlage, um die besonderen, gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Sei es bei der Unterstützung bei Ermittlungen wie die Blutentnahme zur Feststellung der Verkehrstüchtigkeit oder dem Befunden von medizinischen Auffälligen im Rahmen von Strafverfahren der Staatsanwaltschaft.Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat unter Einbeziehungen von Ärztinnen und Ärzten einheitliche und vereinfachte Regelungen getroffen, um die Zusammenarbeit vor Ort zu stärken. Dabei wurden die für die Zusammenarbeit wesentlichen Themen aufgegriffen und konkretisiert. Die hieraus resultierenden Kooperationsverträge für Kliniken (.pdf) oder für Ärztinnen und Ärzte (.pdf) können Sie als Muster abrufen. Damit soll zugleich über die Zusammenarbeit informiert und aufgeklärt werden. Für weiter Interessierte können sind die lokalen Kontaktmöglichkeiten über die oben gezeigte Karte abrufbar.
  • Unfallschutz
  • Schadensersatz
  • Vergütung
    Darüber hinaus beantworten wir ihre Fragen gerne persönlich. Hierfür stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner bei den Dienststellen der Polizei zur Verfügung.
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