Social Media – Nutzungskonzept

Nutzungskonzept 

Social-Media-Plattformen wie X (ehemals Twitter), YouTube, Facebook oder Instagram gehören mittlerweile ganz selbstverständlich zum Alltag.

In Baden-Württemberg sind Millionen Menschen in sozialen Netzwerken aktiv – sie zeigen sich mit persönlichen Profilen und vernetzen sich mit anderen Mitgliedern, um zu kommunizieren. Organisationen, Unternehmen und Institutionen präsentieren sich mit professionellen Profilen.

Die Aktivität der Polizei Baden-Württemberg in den Sozialen Medien ergänzt die bereits bestehenden Kommunikationskanäle, wodurch sie modernen Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit gerecht wird.

1. X (ehemals Twitter)

X ist ein Soziales Netzwerk für Kurznachrichten (Mikroblogs). Registrierte Nutzer können über diesen Dienst kurze Nachrichten veröffentlichen. Diese Posts haben eine begrenzte Länge und sind in der Regel für jedermann sichtbar.
Die Benutzer können sich bei anderen Benutzern als „Follower“ registrieren, so dass sie deren Textnachrichten empfangen. X Beiträge sind ohne eigene Anmeldung des Nutzers, sowie ohne Verwendung eines Klarnamens lesbar (ohne Anmeldung kann es jedoch zu Beeinträchtigungen der Darstellung kommen).

Mehr Informationen zu X finden Sie hier: https://about.twitter.com/de.html

Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung  der X-Kanäle werden die bestehenden Kommunikationskanäle, wie Internetauftritt, Pressemitteilungen, Printprodukte und Veranstaltungen, sinnvoll ergänzt. Die X-Kanäle informieren die Nutzer in erster Linie über aktuelle Meldungen aus den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg. Mittels Nachrichten- und Kommentarfunktion lässt sich eine unmittelbare Kommunikation gestalten. Zur schnellen und unmittelbaren Kommunikation mit der Öffentlichkeit in Einsatzlagen kann X als taktisches Einsatzmittel genutzt werden.

Für einige Zielgruppen sind die bestehenden Instrumente nicht mehr ausreichend. Gerade im Hinblick auf die Zielgruppe von Journalisten, Politikern und jüngeren Menschen, aber auch im Hinblick auf die Datenschutz-Community, haben wir festgestellt, dass wir diese viel direkter, schneller und tagesaktuell über X erreichen können, zumal interessierte Empfänger entsprechende Posts abonnieren können. Der X-Kanal ermöglicht eine weitreichende Verbreitung unserer Meldungen, eine bessere Vernetzung zu anderen Institutionen und Informationsquellen und eine unmittelbare Reaktion auf das jeweilige Geschehen.

Darüber hinaus steht die öffentliche Verwaltung bei der Suche nach qualifiziertem Personal im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Dieser Wettbewerb wird weiter zunehmen. Schon heute können offene Stellen im Vergleich zur Wirtschaft nur schwer oder gar nicht besetzt werden. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind immer deutlicher spürbar. Um hier konkurrenzfähiger zu werden, wird der X-Kanal auch zum Zweck der Nachwuchsgewinnung verwendet.

Art und Umfang der Nutzung

Die X-Accounts informieren die Nutzer über aktuelle Meldungen aus den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg.

Regelmäßige Inhalte der Beiträge sind:

  • aktuelle (Warn-)Meldungen aus dem polizeilichen Bereich,
  • Fahndungs- und Zeugenaufrufe,
  • Präventionshinweise
  • Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen der Polizei Baden-Württemberg,
  • Hinweise auf aktuelle Stellenausschreibungen der Polizei Baden-Württemberg,
  • Interaktion mit Bürgern und öffentlichen Stellen

Die Anzeigenaufnahme, konkrete Verwaltungsleistungen und Rechtsberatungen im Einzelfall werden dagegen über diesen Kommunikationsweg nicht angeboten.

2. Facebook

Facebook ist das weltweit bekannteste soziale Netzwerk, das die Erstellung von Profilen zur Darstellung der eigenen Person, von Unternehmens- und Behördenseiten zur geschäftlichen Präsenz sowie von Gruppen zur privaten Diskussion gemeinsamer Interessen ermöglicht. Die Profile können durch Freundschaftsanfragen untereinander verknüpft werden, wobei eine unbeschränkte Anzahl von Abonnenten möglich ist. Facebook Beiträge sind ohne eigene Anmeldung des Nutzers lesbar, eine Anmeldung im Netzwerk erfordert allerdings die Verwendung eines Klarnamens.

Mehr Informationen zu Facebook finden Sie unter: https://about.meta.com/de

Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung  der Facebook-Kanäle werden die bestehenden Kommunikationskanäle, wie Internetauftritt, Pressemitteilungen, Printprodukte und Veranstaltungen, sinnvoll ergänzt. Die Twitter-Kanäle informieren die Nutzer in erster Linie über aktuelle Meldungen aus den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg. Mittels Nachrichten- und Kommentarfunktion lässt sich eine unmittelbare Kommunikation gestalten. Zur schnellen und unmittelbaren Kommunikation mit der Öffentlichkeit in Einsatzlagen kann Facebook als taktisches Einsatzmittel genutzt werden.

Art und Umfang der Nutzung

Die Facebook-Accounts informieren die Nutzer über aktuelle Meldungen aus den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg.

Regelmäßige Inhalte der Beiträge sind:

  • aktuelle (Warn-)Meldungen aus dem polizeilichen Bereich
  • Fahndungs- und Zeugenaufrufe
  • Präventionshinweise
  • Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen der Polizei Baden-Württemberg
  • Hinweise auf aktuelle Stellenausschreibungen der Polizei Baden-Württemberg
  • Interaktion mit Bürgern und öffentlichen Stellen

Die Anzeigenaufnahme, konkrete Verwaltungsleistungen und Rechtsberatungen im Einzelfall werden dagegen über diesen Kommunikationsweg nicht angeboten.

3. Instagram

Instagram ist ein kostenloser Online-Dienst zum Veröffentlichen von Bildern, Videos und Stories (temporär verfügbare Inhalte). Nutzerinnen  und Nutzer können Profile abonnieren, um deren Veröffentlichungen im eigenen Instagram-Feed sehen zu können. Durch die Nutzung von Hashtags können Inhalte thematisch zugeordnet und gesucht werden. Instagram Beiträge sind in der Regel ohne eigene Anmeldung des Nutzers, sowie ohne Verwendung eines Klarnamens einsehbar.

Mehr Informationen zu Instagram finden Sie hier:https://www.instagram.com/about/us/

Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung Instagram Kanäle werden die bestehenden Kommunikationskanäle, wie Internetauftritt, Pressemitteilungen, Printprodukte und Veranstaltungen, sinnvoll ergänzt. Die Instagram Profile der Polizei Baden-Württemberg dienen in erster Linie der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachwuchsgewinnung. Mittels Nachrichten- und Kommentarfunktion lässt sich eine unmittelbare Kommunikation gestalten. Instagram vermittelt so insgesamt ein informatives, einladendes, menschliches Bild der Polizei Baden-Württemberg.

Derzeit betreibt die Polizei Baden-Württemberg die Instagram-Kanäle

@polizei.bw zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit

@karriere.polizei.bw zur Berufsinformation und Nachwuchsgewinnung

Art und Umfang der Nutzung

Die Instagram Kanäle informieren Nutzer über aktuelle Meldungen und interessante Sachverhalte der Polizei Baden-Württemberg. Veröffentlicht werden in der Regel Bilder und kurze Videos unter Einbeziehung von Interaktionsmöglichkeiten wie Frage- und Umfragefunktionen.

Regelmäßige Inhalte der Beiträge sind:

  • Ankündigung und Berichterstattung von Veranstaltungen und Terminen
  • Nachwuchsgewinnung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung aller polizeilichen Bereiche
  • Interaktion mit Bürgern und öffentlichen Stellen

Die Anzeigenaufnahme, konkrete Verwaltungsleistungen und Rechtsberatungen im Einzelfall werden dagegen über diesen Kommunikationsweg nicht angeboten.

4. Youtube

Youtube ist eine Videoplattform, auf der Nutzer kostenlos Videos hochladen und ansehen können. Es ist möglich einzelne Kanäle zu abonnieren, um über neue Veröffentlichungen benachrichtigt zu werden. Youtube Beiträge sind ohne eigene Anmeldung des Nutzers, sowie ohne Verwendung eines Klarnamens nutzbar.

Mehr Informationen zu Youtube finden Sie hier:https://www.youtube.com/intl/de/yt/about/

Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung  des Youtube-Kanals werden die bestehenden Kommunikationskanäle, wie Internetauftritt, Pressemitteilungen, Printprodukte und Veranstaltungen, sinnvoll ergänzt. Die Plattform wird genutzt, um eigene Videos veröffentlichen und zu speichern.

Art und Umfang der Nutzung

Auf dem Youtube-Kanal werden in der Regel eigene Videos eingestellt und veröffentlicht.

Regelmäßige Inhalte der Beiträge sind:

  • Präventionshinweise
  • Nachwuchsgewinnung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung aller polizeilichen Bereiche
  • Begleitmaterial zu landesweiten Kampagnen

Die Anzeigenaufnahme, konkrete Verwaltungsleistungen und Rechtsberatungen im Einzelfall werden dagegen über diesen Kommunikationsweg nicht angeboten.

Verantwortlichkeiten

– Strategische Gesamtverantwortung –
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
-Landespolizeipräsidium –
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und Zentralstelle Soziale Medien
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@im.bwl.de *
Tel.: 0711 / 231- 4
Fax: 0711 / 231- 5000

– Globale Administration und technischer Betrieb –
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
-Landespolizeipräsidium –
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und Zentralstelle Soziale Medien
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
E-Mail: socialmedia@polizei-bw.de
Tel.: 0711 / 231- 4

– Redaktionelle Betreuung –
Stabstellen Öffentlichkeitsarbeit / Social Media Teams der jeweiligen Dienststellen der Polizei Baden-Württemberg
Erreichbarkeiten unter https://www.polizei-bw.de/dienststellenfinder/

 

Alternative Kontaktmöglichkeiten:

Wir weisen die Nutzer  darauf hin, dass die Auftritte in den Sozialen Medien lediglich weitere Optionen darstellen, um mit der Polizei Baden-Württemberg in Kontakt zu treten oder Informationen von dieser zu erhalten. Alternativ können die über diese Kanäle angebotenen Informationen bspw. auch auf unserem Internet-Angebot unter https://www.polizei-bw.de und über das Presseportal unter https://www.presseportal.de/blaulicht/p_dienststellen.htx  abgerufen werden. Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern, können Sie über die Onlinewache unter https://www.polizei-bw.de/onlinewache/übersenden.

Selbstverpflichtung

Dieses Nutzungskonzept wird halbjährlich von uns hinsichtlich des Ob und Wie der Nutzung evaluiert. Die Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert.