Blocking Policy
Kommentare und Beiträge sind in der Regel öffentlich.
Lasst euch von Trollen („Störenfrieden“), die bewusst Streit suchen, nicht provozieren, sondern ignoriert sie. Notfalls werden wir schlichtend eingreifen.
Wir verweisen nochmals auf unsere Netiquette https://www.polizei-bw.de/netiquette/.
Wir dulden keinen Missbrauch unserer Kanäle als Werbe- oder Verkaufsplattform.
Kommentare, die Links oder Verweise auf andere Seiten enthalten, werden gelöscht.
Kommentare, die gegen unsere Grundregeln verstoßen, werden gelöscht, gemeldet und wir werden prüfen, ob wir die Benutzerin oder den Benutzer von unserem Social Media Angebot ausschließen / blockieren (gelbe Karte).
Bei strafrechtlicher Relevanz kann die strafrechtliche Verfolgung dieser Kommentare erfolgen (rote Karte).
Bei leichten Verstößen können Kommentare verborgen werden, sodass diese nur noch für den Verfasser und dessen Freunde, aber nicht mehr für die Öffentlichkeit sichtbar sind. Der Verfasser wird darüber in der Regel nicht benachrichtigt.
Für das Soziale Netzwerk Twitter besteht die Möglichkeit bei leichteren Verstößen einzelne Accounts stummzuschalten („Mute“). Stummgeschaltete Accounts erhalten keine Meldung darüber, dass sie stummgeschaltet wurden.
Die Social Media Teams der Polizei Baden-Württemberg prüfen in regelmäßigen Abständen ob eine Stummschaltung bzw. Blockierung einzelner Accounts aufgehoben werden kann.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es blockierten Userinnen und Usern weiterhin freisteht, über die klassischen Kommunikationswege, der Homepages www.polizei-bw.de sowie www.presseportal.de, das Informationsangebot der Polizei Baden-Württemberg zu nutzen.