Die Stiftung

Polizeistiftung Satzung Ihre Hilfe

Erleidet ein Bediensteter der Polizei erhebliche gesundheitliche Nachteile infolge der Dienstausübung, so unterstützt die Polizeistiftung ihn oder seine Familienangehörigen durch die Gewährung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Sach- und Geldleistungen.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Bediensteter der Polizei in eine unverschuldete Notlage gerät.

Aber auch Personen, die ihr bürgerschaftliches Engagement dadurch unter Beweis gestellt haben, dass sie die Polizei bei ihrem Einsatz aktiv unterstützt und dabei erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben, können auf diese Art unterstützt werden.

Zudem können steuerbegünstigte Körperschaften mit Bezug zur Polizei sowie die Pflege der kulturellen und sportlichen Arbeit in der Polizei unterstützt werden.

Gründung und Finanzierung

Die Polizeistiftung Baden-Württemberg wurde im Jahre 1981 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Sie finanziert sich durch Spenden und Bußgeldzuweisungen. Hilfen gehen immer direkt an die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen.

Der Vorstand

  • Die Landespolizeipräsidentin, Dr. Stefanie Hinz
  • Der Inspekteur der Polizei (von der Aufgabe derzeit entbunden)
  • Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Polizei, Ralf Kusterer
  • Mitglied des Hauptpersonalrats der Polizei, Rolf Kircher

Die Geschäftsführung

Rainer Emig, Referent

Innenministerium -Landespolizeipräsidium-
Referat 33
Tel.: 0711 231-5111