Medienkodex Polizei Baden-Württemberg

Polizei BW Medienkodex Deckblatt

Die Polizei Baden-Württemberg (BW) ist unverzichtbarer Garant für die Innere Sicherheit und den Schutz der Grundrechte. Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols unterliegt sie einer ständigen öffentlichen Kontrolle. Ihre Integrität ist wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in das polizeiliche Handeln und deren Glaubwürdigkeit. Dies gilt insbesondere auf Grund ihrer Bedeutung vor allem auch für die polizeiliche Pressearbeit.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei BW ist offensiv, zielgruppenorientiert und konzeptionell ausgerichtet. Sie soll das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken sowie Verständnis, Akzeptanz und Vertrauen in das polizeiliche Handeln fördern. Gleichermaßen soll sie rechtskonformes Verhalten festigen und das Selbstverständnis der Polizei BW als eine der Öffentlichkeit, dem Recht und dem Gesetz verpflichtete Organisation offenlegen.

Dieser Zielsetzung folgend achtet die Polizei BW die Menschenwürde aus Artikel 1 und die in Artikel 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgte Pressefreiheit sowie das Auskunftsrecht der Presse gemäß der Vorgaben des Landespressegesetzes BW. Sie ist sich dabei der Funktion der Medien als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses bewusst und unterstützt diese aktiv im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Gleichbehandlung. Sie selbst trägt durch ihre aktive Berichterstattung gleichermaßen zur Befriedigung informationeller Grundbedürfnisse der Öffentlichkeit bei.
Die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit als Teil der Polizei BW ermöglichen im Interesse der Öffentlichkeit und in Abwägung der Erfordernisse des polizeilichen Handelns sowie der berechtigten Interessen der Betroffenen eine umfassende Berichterstattung. Basis hierfür sind die in den publizistischen Grundsätzen niedergelegten Richtlinien, die im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle und der rechtlichen Vorgaben einen verbindlichen Kodex für die polizeiliche Presseberichterstattung bilden.

Das Vorwort ist Bestandteil der publizistischen Grundsätze der Polizei BW.

>> Medienkodex Polizei BW (PDF)

>> Medienkodex Polizei BW (barrierefrei)


 

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15. Jahrestag des Mordes an Michèle Kiesewetter

Trauerflor an Polizeiauto

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Michèle Kiesewetter hat Verantwortung für die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft übernommen und ihr Leben dabei verloren. Ihr Dienst für unser Land und seine Menschen ist aller Ehren wert und wird in unserer Erinnerung bleiben“

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Wochenendbilanz der Polizei: Versammlungen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt und gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmen weiterhin das Einsatzgeschehen

Polizeischriftzug Schutzweste

Innenminister Thomas Strobl: „Die Polizei beobachtet das Demonstrationsgeschehen in Baden-Württemberg ganz genau und sorgt für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf “ „Die Demonstrationen im Kontext der Corona-Pandemie haben in den letzten Wochen etwas an Dynamik verloren. Das Demonstrationsgeschehen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine haben wir scharf im Blick. Die Polizei beobachtet dieses Demonstrationsgeschehen ganz genau und achtet darauf, dass alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmer die geltenden Gesetze beachten und die Meinungsäußerung friedlich erfolgt. Bilder von ‚pro-russischen Autokorsos‘ sind dabei schwer erträglich. Doch ertragen wir diese Bilder, weil es zu unserer freiheitlichen Demokratie gehört, dass man seine Meinung auf der Straße kundtun darf – solange Gesetze und Regeln eingehalten werden.

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